Unsere Unternehmenspolitik

Q.wiki Handbuch Version 7 vom 28.07.2026, Thomas Wegert & Claudia Rösner

Qualitätspolitik

Unsere Philosophie basiert auf einem einfachen Prinzip: Qualität ist nur produzierbar, wenn alle Bedingungen optimiert sind und ineinander greifen. Das heißt, dass es auf „alle“ Teile des Puzzles ankommt und nicht nur auf einige Wenige. Die Qualitätspolitik ist mit dem Kontext und der strategischen Ausrichtung der Organisation vereinbar. Die Entwicklung und Herstellung muss sich mit der Herstellbarkeit befassen, ein Produkt marktgerecht, montagefreundlich, wartungsarm und nutzerfreundlich zu gestalten, denn dies sind die wichtigsten Faktoren in Bezug auf Zufriedenheit unserer Kunden und deren Endverbraucher.

Was hat das jetzt alles mit der Qualität zu tun? Es kommt auf die Verzahnung aller am Prozess beteiligten Abteilungen und Personen an. Das lässt sich mit geeigneten Qualitätsmanagementsystemen in die Tat umsetzen. Mitte 2025 haben wir zurück gestellt auf DIN EN ISO 9001 und ergänzen kritische Bereiche in Anlehnung an die IATF 16949. Eine ausführliche Begründung für unsere aktive Beendigung der IATF-Zertifizierung findet sich hier.

Die Sinnhaftigkeit eines solchen Systems zeigt sich, wenn es gilt, ein neues Produkt mit neuen Mitarbeitenden aufzubauen oder aber ein neues Produkt oder einen neuen Prozess zu entwickeln. Dann wird die Leistungsfähigkeit guter Systeme sehr schnell deutlich. Eine weitere Stütze ist ein ausgereiftes ERP System. Wir nutzen SAP, weil die gesamte Struktur des Betriebes damit steuerbar wird. Der Anwendungsbereich des QMS wurde bestimmt und auf die in der automobilen Anforderungen spezialisiert.

Dieses konnte gelingen, weil unser QMS gelebt wird. Es macht Freude, seine einwandfreie Arbeit zu dokumentieren. Es macht die Mitarbeitenden und die Geschäftsleitung stolz, „Schwarz auf Weiß“ zu zeigen, dass Qualität auf höchstem Niveau produziert wird. Und so schließt sich der Kreis und bringt uns zurück zum Anfang unserer Ausführungen, dem Schlüssel zum Gelingen aller Prozesse, nämlich der Transparenz und dem Austausch von Wissen über Produkt und Qualität.

„Kontinuierliche Verbesserung nach Escher“

Wir finden, Escher bildet im übertragenen Sinne den kontinuierlichen Verbesserungsprozess ab
– eine nicht endende Prozessverbesserung bildet einen Kreislauf – es gibt niemals Stillstand!

Maurits Cornelis Escher (* 17. Juni 1898 in Leeuwarden, Provinz Friesland; † 27. März 1972 in Hilversum, Provinz Nordholland) war ein niederländischer Künstler und Grafiker, der vor allem durch seine Darstellung unmöglicher Figuren bekannt geworden ist.

Eschers Bild „Wasserfall“ zeigt einen Wasserlauf, der sich von einem Wasserrad im Vordergrund im Zick-Zack vom Betrachter fortbewegt, jede Ecke Teil von insgesamt zwei Türmen auf Säulen. Schließlich läuft das Wasser als ein Wasserfall im Vordergrund nach unten und streicht über das Wasserrad vom Anfang und macht die Konstruktion scheinbar zu einem Perpetuum Mobile. Das Bild „Treppauf Treppab“ zeigt eine auf ähnliche Weise konstruierte viereckige, endlose Treppe.

Antikorruptionspolitik

Um in unserem Unternehmen eine korruptive Beeinflussung durch externe Anbieter oder deren Mitarbeitenden, aber auch durch persönlichen Kontakt zu unseren Kunden zu unterbinden, ist es nötig, sich ausschließlich auf sachlicher Ebene auszutauschen. Das bedeutet, dass die in den einzelnen Tätigkeiten verfassten Wege der Kommunikation, des Verhaltens bei persönlichen Kontakten und Besuchen gewahrt werden. Es ist deshalb untersagt, Geschenke in welcher Form auch immer anzunehmen. Sollten Lieferanten Sachgeschenke an die Firma oder einzelne Personen übergeben, so ist dies der GF mitzuteilen. Die weitere Verwendung wird die GF im jeweiligen Fall entscheiden. Abhängig vom Wert oder Verwendungszweck wird über die weitere Vorgehensweise entschieden.

Es ist nicht im Sinne der Firmenphilosophie, die Kundenbeziehung über persönliche Sympathien oder über Zuwendungen zu beeinflussen. Unser Unternehmen will durch Qualität, Sachverstand und Leistung überzeugen. Nur so ist eine nachhaltige Geschäftsbeziehung zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Regel wird konsequent verfolgt.

Personalpolitik und Ethik-Eskalationspolitik

  • Hoher Facharbeiterstandard
  • Hohe Fertigungskenntnis durch Rotation
  • Multidisziplinarität
  • Kontinuierliche Schulungen für Mitarbeitende
  • Anspruchsvolles Ausbildungsniveau
  • Systematische Ordnungslehre
  • Gesundheitswesen, Arbeitssicherheit

Das Unternehmen verfolgt konsequent die Einhaltung von Regeln bzgl. der Ethik. Alle Formen von Gewalt, sexueller Belästigung sowie allgemeine Belästigung, Mobbing und Diskriminierung, sei es wegen Religion, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Gesundheitszustand o.ä., sind in unserem Unternehmen streng untersagt. Verstösse gegen diese Grundlagen werden konsequent zivil- und strafrechtlich verfolgt. Im Detail unterliegt dem Unternehmen für das gesamte Personal ein Verhaltenskodex.

Wissenspolitik

Fachkräftemangel, der demografische Wandel in der Gesellschaft und weitere Knackpunkte aus der Weltwirtschaft, sowie das stetige Wachstum von Wissen aus all unseren Abteilungen und Externen Einflüssen bewegen uns immer mehr dazu unser Wissen systematisch zu sichern, innerbetrieblich zu fördern und weiter zu geben.

Das Wissen der Organisation muss gelenkt werden, um es jedem einzelnen verfügbar zu machen, gegenseitig von einander zu profitieren und den bestmöglich Nutzen aus dem gemeinsamen Wissen zu ziehen. Wir sehen unser Wissen als höchstes betriebliches Gut.

Datenschutzpolitik

In unserem Unternehmen genießt der Datenschutz unter Einbeziehung personenbezogener und anderer vertraulicher Daten höchste Priorität. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit werden regelmäßig und unvermeidbar schutzwürdige Daten erhoben, verarbeitet, genutzt und anderen Personen zur Verfügung gestellt. Dabei wird das Maß der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen auf das notwendige Mindestmaß zur Aufgabenerfüllung begrenzt.

Wir arbeiten mit aktualisierten Daten. Nicht mehr benötigte Daten werden zuverlässig gelöscht. Fehlerhafte Angaben werden zeitnah berichtigt. Bei der Archivierung von Daten wird eine weitere Nutzung dieser Daten ausgeschlossen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bzw. Archivierungsfristen werden eingehalten. Es werden grundsätzlich nur die zur Erfüllung rechtlicher Zwecke unbedingt notwendigen personenbezogenen Daten archiviert.

Eine Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung des Betroffenen oder ist im Geschäftsinteresse dann zulässig, wenn das schutzwürdige Interesse des Betroffenen nicht gegenüber dem Beschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Unsere Mitarbeitenden sind über die einschlägigen Datenschutzvorschriften belehrt. Jährlich werden sie durch den Datenschutzbeauftragten über Änderungen und Aktualisierungen im Datenschutzrecht geschult. Die Verpflichtungen der Mitarbeitenden auf den Datenschutz sind aktenkundig. Jeder Mitarbeitende ist sich dessen bewusst, dass ihm anvertraute personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung verwendet werden und gegen unberechtigten Zugriff gesichert werden müssen.

Teil unseres Verständnisses von Datenschutz ist es, dass folgendes eingehalten wird:

  • ausschließlich vom Unternehmen freigegebene Softwareverfahren angewendet werden,
  • keine Veränderungen an der Hard- und Software vorgenommen werden,
  • keine eigene Hard- und Software eingesetzt werden darf und
  • alle unternehmenseigenen Richtlinien und Maßnahmen von allen Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmenden, Fremdfirmen und Besuchern
    Daten und Programme müssen vor unbefugter Einsichtnahme, vor Datendiebstahl oder ‑verlust zuverlässig geschützt werden. Die Mitarbeitende des Unternehmens verpflichten sich, hierfür größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.

Gemäß gesetzlicher Vorgabe hat jeder Beschäftigte das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, seine personenbezogenen Daten einzusehen, sie ggf. berichtigen, sperren oder löschen zu lassen, soweit kein berechtigtes Interesse seitens des Unternehmens in Bezug auf diese Daten besteht.

Das Unternehmen verpflichtet sich, vor erstmaliger Verarbeitung personenbezogener Daten den Betroffenen zu informieren.

Das Unternehmen hat einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellt. Zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Forderungen im Unternehmen besitzt er gegenüber der Geschäftsleitung ein direktes Vortrags-, Empfehlungs- und Beratungsrecht. In der Anwendung seiner Fachkunde ist er weisungsfrei.